H & U Schmitz Beratung und Management GmbH
Alles beginnt mit einer Idee

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB´s (Allgemeinen Geschäftsbestimmungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte der H & U Beratung und Management GmbH, nachstehend H & U genannt, mit ihren Vertragspartnern, kurz Auftraggeber genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen oder vereinbart werden, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder diesen widersprechen, so gehen diese einzelvertraglichen Regelungen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn H & U ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bei den mit der H & U abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht.


§ 2 Auftragserteilung und Vergütung 
Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen der H& U und dem Auftraggeber ist der jeweilige Beratungsvertrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgelegt werden. Der Auftraggeber kann LangeWieland Aufträge postalisch, per E-Mail, per Fax, per Telefon und persönlich erteilen. Ebenso nimmt LangeWieland formlose Aufträge entgegen. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Je nach Vereinbarung werden zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen etc. ebenfalls in Rechnung gestellt. Diese werden nach Beleg abgerechnet. Die folgenden Reiserichtlinien finden Anwendung: Reisen mit dem Flugzeug: Economy Class (wenn möglich); Reisen mit der Bahn: 1. Klasse; Reisen mit dem PKW: 0,65 €/km.


§ 3 Zahlungsbedingungen
Der Anspruch von H& U auf Zahlung einer Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von der H & U erbracht wurde. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung zu begleichen. Befindet sich der Auftraggeber der H & U gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder 


rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


§ 4 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die H & U auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen und im Besitz des Auftraggebers befindlichen Informationen rechtzeitig vorgelegt werden und H & U von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.


§ 5 Mängelbeseitigung
Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung.
Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich (d.h. binnen zwei Wochen nach Abnahme) schriftlich geltend gemacht werden. Einmal als vertragsgemäß abgenommene Ergebnisse können später nicht mehr reklamiert werden. Ansprüche auf Mängelbeseitigung, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


§ 6 Schadensersatzhaftung
Die H & U haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die H & U nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die H & U den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.


§ 7 Vertraulichkeit
Die H & U verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugänglich gemachten internen Informationen aus dem Bereich des Auftraggebers. Die H & U verpflichtet sich außerdem ausdrücklich zur Einhaltung der bundes- und landesrechtlichen Datenschutzvorschriften. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags übermittelten Ergebnisse und Informationen, die zum Teil Betriebsgeheimnisse von der H & U enthalten können, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der H & U.


§ 8 Unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von H & U angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist die H & U zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch von der H & U auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die H & U von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.


§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schleiden.

 
 
 
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